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Meistergründungsprämie NRW

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     Die Meistergründungsprämie NRW ist eine finanzielle Förderung für Handwerksmeister, die sich in NRW   selbstständig machen möchten . Die Prämie wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Ländern gemeinsam getragen. Informationen finden Sie hier Meistergründungsprämie NRW    Das könnte Sie auch interessieren »  Zuschüsse zur Gründung eines Handwerksbetriebes »  Gründerseminar den Gründungszuschuss erfolgreich beantragen »  Finden Sie die richtige Existenzgründungsagentur vor Ort »  Finden Sie die richtigen AVGS Gründungsberater vor Ort »  Für bestehende  Handwerksbetrieb e empfehlen wir unsere Unternehmensberatung »  Handwerksbetrieb finanzieren mit öffentlichen Mitteln   In NRW haben wir folgende   Beratungsstellen   Für Sie als gründungswilligen Meister Bochum Bonn Essen Hamm Köln Düsseldorf   /   Neuss   kostenloses Erstberatungsgespräch ve...

Habe ich einen Anspruch auf den Gründerzuschuss wie auf das Arbeitsgeld?

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Nein. Der Gründerzuschuss ist eine freiwillige Leistung und wird von Deinem Arbeitsvermittler gewährt oder nicht gewährt. Es ist also notwendig, dass Du Deinen Arbeitsvermittler von Deiner Person, von Deinem Gründerkonzept und von der Notwendigkeit der Selbstständigkeit zur Beendigung Deiner Arbeitslosigkeit überzeugst. Wie Du das machst bereiten Dich die TONNIKUM® Coaches darauf vor.

Kann ich den Gründerzuschuss für eine nebenberufliche Selbstständigkeit erhalten?

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Nein. Du kannst nur für eine hauptberufliche Selbständigkeit einen Gründerzuschuss erhalten (größer 15 Stunden in der Woche). Sofern Du gleichzeitig eine sozialversicherungspflichtige Anstellung hast, ist Deine Selbständigkeit nicht mehr förderwürdig.

Muss ich auf den Gründerzuschuss vom Arbeitsamt Steuern bezahlen?

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Der Gründerzuschuss ist steuerfrei. Du musst ihn jedoch bei Deiner Steuererklärung angeben und wird mit bei der Ermittlung Deines Steuersatzes mit einbezogen (Progressionsvorbehalt).