Habe ich einen Anspruch auf den Gründerzuschuss wie auf das Arbeitsgeld?

Nein. Der Gründerzuschuss ist eine freiwillige Leistung und wird von Deinem Arbeitsvermittler gewährt oder nicht gewährt. Es ist also notwendig, dass Du Deinen Arbeitsvermittler von Deiner Person, von Deinem Gründerkonzept und von der Notwendigkeit der Selbstständigkeit zur Beendigung Deiner Arbeitslosigkeit überzeugst. Wie Du das machst bereiten Dich die TONNIKUM® Coaches darauf vor.



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